Frauen und Familie

hier:Das Land gewährt noch bis zum 31.12.2026 Zuwendungen an Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen und ihre Kinder (Frauenhäuser), an Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und an Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS). Maßgeblich hierfür sind die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO.

Ab Januar 2027 wird die Richtlinie durch das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz - GewHG) abgelöst und bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Derzeit wird an der Umsetzung des Gesetzesanspruchs gearbeitet. Der Erarbeitungsprozess wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) sowie den Link zum Gesetzestext finden Sie hier:

Das LS Lüneburg fördert:


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Beratung für Frauen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.

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