Das Heimgesetz (HeimG) ist ein Gesetz zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Zweck des Heimgesetzes ist es, die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohner und die erforderliche Qualität in der Betreuung zu sichern. Das HeimG trägt dazu bei,
die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
die Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern,
die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen,
die Einhaltung der dem Träger des Heimes gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern,
einheitliche Leistungs- und Qualitätsstandards zu sichern,
die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Angelegenheiten des Heimbetriebes zu sichern,
die Beratung in Heimangelegenheiten zu fördern.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch die Heimaufsicht sichergestellt. Die Heimaufsicht nimmt diese Aufgaben im Wesentlichen im Wege
der Beratung und
der Überwachung der Heime
wahr.
Gleichzeitig respektiert die Heimaufsicht auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften die Selbständigkeit der Einrichtungsträger und die Selbstverwaltungskompetenz der Kostenträger.