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Behinderung & Ausweis

Stehende Person an einem Geländer und Rollstuhlfahrer auf einem Flur Bildrechte: © Ilan Amith - Fotolia.com
© Ilan Amith - Fotolia.com

Begriffsdefiniton: Schwerbehinderte Menschen & Gleichgestellte
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest.
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Cover der Broschüre "Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es" Bildrechte: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Çocuğum engelli – bu yardımlar var / Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es
Engelli çocukları olan aileler için haklar ve maddi yardım imkanları üzerine bilgiler. Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern.
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Bildschirm mit dem Verfahren LS-Online und Flyer LS-Online auf einer Tastatur

Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest.
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Vorderseite des neuen Schwerbehindertenausweis  

Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - benötigen Sie einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie stellt den Ausweis aus, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt. mehr...

Paragraphenzeichen mit den einzelnen Merkzeichen Bildrechte: © Anne Katrin Figge - Fotolia.com
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Übersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind u.a. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Landesblindengeld oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluß.

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Leichte Sprache

Person mit Blindenstock auf einer Stufe Bildrechte: © Karimala - Fotolia.com
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Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen.
Ab 1. 1. 2005 beträgt der Höchstbetrag 300 €. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird Blindengeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Die Leistung ist bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landkreis zu beantragen.
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Diskettensymbol mit Pfeil nach unten Bildrechte: © Roslen Mack - Fotolia.com
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Download von Antragsformularen und Merkblätter
Anträge und Merkblätter zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (SGB IX), Landesblindengeld sowie Ratgeber für behinderte Menschen
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Zuständigkeitsbereiche der Versorgungsämter

Zuständigkeitsbereiche der Außenstellen
Welche Region gehört zu welcher Außenstelle ? Finden Sie die zuständige Außenstelle über die Niedersachsenkarte.
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Rollstuhlfahrersymbol in einem hellblauene Kreis Bildrechte: © Gino Santa Maria - Fotolia.com

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