Behinderung & Ausweis
Begriffsdefiniton: Schwerbehinderte Menschen & Gleichgestellte
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest.
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Engelli çocukları olan aileler için haklar ve maddi yardım imkanları üzerine bilgiler. Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern.
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Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest.
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Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - benötigen Sie einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie stellt den Ausweis aus, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt. mehr...
Übersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind u.a. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Landesblindengeld oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluß.
Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen.
Ab 1. 1. 2005 beträgt der Höchstbetrag 300 €. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird Blindengeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Die Leistung ist bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landkreis zu beantragen.
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Download von Antragsformularen und Merkblätter
Anträge und Merkblätter zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (SGB IX), Landesblindengeld sowie Ratgeber für behinderte Menschen
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Zuständigkeitsbereiche der Außenstellen
Welche Region gehört zu welcher Außenstelle ? Finden Sie die zuständige Außenstelle über die Niedersachsenkarte.
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