Sprechtage zur Hör-, Sprachheil- und Sehberatung
im örtlichen Gesundheitsamt
Die Beratung ist kostenlos. Eine ärztliche Verordnung oder Überweisung ist nicht erforderlich. Terminabsprachen für den Sprechtag zur Hör-, Sprachheil- und Sehberatung erfolgen über die zuständigen Mitarbeiter/innen im Gesundheitsamt.
Wer ist in Niedersachsen für Sie zuständig? Bitte schauen Sie hier.
Vorrangige Aufgaben sind Diagnostik, Beratung und Hilfeplanung für hör-, sehgeschädigte oder besonders stark sprachauffällige Kinder (§ 35 SGB IX).
Soweit zeitlich möglich, kann dieses Angebot auch zur Beurteilung von weniger ausgeprägten Störungen genutzt werden, auch bei Erwachsenen (entsprechend dem individuellen Problem). Es wird geleistet von der Kommune gemeinsam mit der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen.
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Diagnostik und Beratung
Der Leistungsstand in den Bereichen Hören, Sprache und Sehen wird festgestellt.
Weitere Befunde werden ausgewertet.
Das Hören wird orientierend beurteilt.
Die Betroffenen und ihre Sorgeberechtigten werden beraten. -
Empfehlung von Therapie und/oder besonderer Förderung
Besuch von Fachärztinnen / Fachärzten
technische Hilfsmittel
Früherkennung und -förderung
ambulante Sprachtherapie
begleitende Therapien
Sprachtherapie in Spezialkliniken oder Instituten
Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Sprechtagsbericht
Über die Verordnung entscheidet allerdings ggf. die Vertragsärztin / der Vertragsarzt. -
Begutachtung für umfangreichere Therapiemaßnahmen
Im Auftrag von Sozialhilfeträgern und Krankenkassen werden gemeinsam mit der Ärztin / dem Arzt des Gesundheitsamtes die erforderlichen Gutachten erstellt (§ 35 SGB IX). Der Verlauf der Therapie wird beobachtet.- Sprachtherapie in besonderen Kindergärten:
- Sprachheilkindergarten (als teilstationäre Sprachheilbehandlung)
- Hörgeschädigtenkindergarten (als teilstationäre Sprachheilbehandlung)
- Heilpädagogischer oder integrativer Kindergarten (Mitwirkung) -
Sprachtherapie in Sprachheilzentren (als stationäre Sprachheilbehandlung)
- Sprachtherapie in besonderen Kindergärten:
- Koordination
mit Ämtern, Ärztinnen / Ärzten, Förder- und Therapieinstitutionen, Kassen, Kindergärten, Schulen, Verbänden
Die vertraglichen Grundlagen für die Leistungen in der teilstationären und stationären Sprachheilbehandlung können Sie hier herunterladen:
- Vereinbarung über die heilpädagogische Förderung und die medizinischen Therapien in Sprachheilkindergärten vom 12.01.2006 (pdf, 457 KB)
- Vereinbarung über die Kostenteilung bei der stationären Sprachheilbehandlung in Niedersachsen vom 26.06.2008 (pdf, 45 KB)
In den Gesundheitsämtern werden für die Beratung und Hilfeplanung Berichtsformulare verwendet.
Vereinbarung über die heilpädagogische Förderung und die medizinischen Therapien in Sprachheilkindergärten vom 12.01.2006
(PDF, 0,45 MB)
Vereinbarung über die Kostenteilung bei der stationären Sprachheilbehandlung in Niedersachen vom 26.06.2008
(PDF, 0,04 MB)
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