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Förderung der Ausbildung in der Altenpflege (Maßnahmen des Pflegepaketes Niedersachsen)

Das Land Niedersachsen unterstützt die Ausbildung in der Altenpflege mit finanziellen Hilfen (Pflegepaket). Teil des Pflegepaketes ist die finanzielle Anerkennung (Pauschale) von Ausbildungsverhältnissen in der Altenpflege sowie die Gewährung von Zuwendungen zum Schulgeld an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft.

Die Förderung wird ab Januar 2010 wie folgt gewährt:

Pauschale für Ausbildungsverhältnisse in der Altenpflege in Niedersachsen

Eine Pauschale wird für alle bestehenden und neuen Ausbildungsverhältnisse zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger beginnend mit dem 01.08.2009 gewährt. Zuwendungsempfänger sind die Träger der ausbildenden Pflegeeinrichtungen.

Die Pauschale beträgt:

- für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze höchstens ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis 1:20 oder kleiner, z.B. 1:30), 50 € je Monat und Ausbildungsverhältnis;

- für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze mehr als ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis also z.B. 1:10), 85 € je Monat und Ausbildungsverhältnis und

- für Ausbildungsverhältnisse im ambulanten Bereich 85 € je Monat und Ausbildungsverhältnis.

Die Pauschale wird nur gezahlt, wenn mit der/dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung vereinbart ist. Als angemessen in diesem Sinne gilt eine Ausbildungsvergütung, die mindestens 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) entspricht.

Für Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des ersten halben Jahres ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Förderung.


Zuwendungen zum Schulgeld an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft in Niedersachsen

Eine Förderung wird für alle bestehenden und neuen Schulverträge für die Ausbildung zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger beginnend mit dem 01.08.2009 gewährt. Zuwendungsempfänger sind Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft mit Sitz in Niedersachsen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 100 € je Monat und Schulvertrag. Für Schulverträge, die im ersten halben Jahr ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Förderung.

Der Schulträger hat das von den Schülern zu entrichtende Schulgeld um den Zuschussbetrag zu verringern.


Wo können die Leistungen beantragt werden?

Anträge auf Förderung können anhand des jeweiligen Formblattes gestellt werden beim

Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Lüneburg -
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel.: 04131/ 15-0 bzw. 15-3217
Fax: 04131/ 15-3296

Dies sind die Formulare zur Antragstellung:

Wer hilft bei der Antragstellung?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesamtes in Lüneburg stehen für weitere Fragen zur Verfügung und sind gerne bereit, Sie im Einzelfall zu beraten und bei der Antragstellung behilflich zu sein.

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