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Freiwilliges Soziales Jahr

Allgemeine Informationen von A-Z


A
... wie Altersgrenze

Teilnehmen am FSJ können Jugendliche zwischen der Vollendung des 16. und 27. Lebensjahres. Für das FSJ gilt eine untere Altersgrenze von 17 Jahren. Erfüllen die Helferinnen und Helfer die jeweils erforderlichen Anforderungen, können sie bereits mit 16 Jahren am FSJ teilnehmen.

... wie Arbeitskleidung

Entsprechende Informationen finden Sie in der Rubrik "K" unter dem Begriff Kostenerstattung.

...wie Arbeitsplatzneutralität

Das FSJ hat zum Ziel, Persönlichkeit und soziales Bewusstsein zu entwickeln. Ausdrücklich ist die Rede von der Ausübung praktischer Hilfstätigkeiten, die kein Beschäftigungsverhältnis begründen. Der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität besagt, dass jeder Missbrauch des freiwilligen Einsatzes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Arbeitskräfte untersagt ist.

... wie Arbeitsschutz

Obwohl das Teilnehmerverhältnis kein Arbeitsverhältnis ist, wird es hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften vom Gesetzgeber einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutz- und das Mutterschutzgesetz.

... wie Ausland (europäisches Ausland)

Das FSJ kann auch im europäischen Ausland abgeleistet werden, wenn der Träger seinen Hauptsitz im Inland hat. (Beispiel: Ein FSJ an einer Sozialstation in Polen). Jugendliche erhalten so Gelegenheit, den Alltag eines fremden Landes kennen zu lernen.

B
... wie BAföG

Für eine nach der Beendigung des FSJ beabsichtigte Ausbildung kann eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Das BAföG kann frühestens vom Beginn der Ausbildung an bezogen werden. Ein schriftlicher Antrag für den Bezug von BAföG ist beim örtlich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden. Nachteile bei der Förderung nach dem BAföG entstehen durch das FSJ nicht.

... wie Bescheinigung

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten zu Beginn des FSJ eine Bescheinigung, die als Nachweis z.B. für den Antrag auf Kindergeld oder auf Kinderfreibeträge gegenüber Behörden und sonstigen Stellen benötigt wird. Die Abschluss-Bescheinigung ist im arbeitsrechtlichen Sinne als einfaches Zeugnis zu sehen. Sie ist dort von Bedeutung, wo das FSJ als Praktikum anerkannt wird.

... wie Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und / oder in allen Bundesländern identisch. Es wird deshalb empfohlen, sich umgehend unmittelbar an die zugelassenen Träger zu wenden. Meist beginnt das FSJ in den Monaten August / September.

D
... wie Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen vom Träger des FSJ nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Teilnehmerverhältnisses erforderlich ist. Das betrifft vor allem die Planung, den Einsatz und die Einsatzorte. Die Daten müssen nach Beendigung der Dienstzeit gelöscht werden, es sei denn, die Teilnehmerin oder der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten (Name und Dienstzeit) zur Kontaktpflege oder zu wissenschaftlichen Zwecken gespeichert werden.

... wie Dauer

Das FSJ wird bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Die Mindestdauer der Verpflichtung beträgt sechs Monate. Eine mehrmalige Ableistung eines FSJ ist nicht zulässig. Einsatzzeiten richten sich nach den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen (z.B. keine Nachtarbeit). Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit.

F
... wie Freiwilliges Soziales Jahr

Seit 40 Jahren gibt es das FSJ. Jährlich treten heute über 10.000 Helferinnen und Helfer in den Dienst. Die Zahl der Bewerbungen ist stetig ansteigend. Das FSJ hat sich in der Zeit seines Bestehens zu einem bewährten, jugendpolitischen Bildungsangebot entwickelt. Auswertungen zu den Erfahrungen mit dem FSJ haben ergeben, dass für die meisten Helferinnen und Helfer der größte Vorzug der freiwilligen Einsatzzeit darin besteht, soziale Tätigkeitsfelder kennen zu lernen und Erfahrungen im praktischen Einsatz sammeln zu können, ohne sich fest binden zu müssen. Im Vordergrund stehen der Wille zum freiwilligen Engagement für die Gemeinschaft und der Wunsch, bewusst und persönlich für den Mitmenschen etwas zu tun. Aus der Motivation, soziale Not durch persönlichen Einsatz lindern zu wollen, entsteht häufig soziales Engagement auf Dauer. Es hat sich gezeigt, dass viele Jugendliche auf ihrer Suche nach Wertmaßstäben im Prozess der Ablösung vom Elternhaus und der Orientierung auf einen Beruf im FSJ wichtige Anregungen zur persönlichen Entwicklung finden. Weiterhin haben viele Jugendliche im FSJ wertvolle Impulse für ihre persönliche Entwicklung und ihre berufliche Orientierung erhalten.

... wie Fahrtkosten

Im öffentlichen Personennahverkehr und bei der Deutschen Bahn AG erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FSJ in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schüler, Studenten und Auszubildende. Als Berechtigungsnachweis zum Erwerb von Zeitfahrausweisen gilt die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Trägers des FSJ.

K
... wie gesetzliche Krankenversicherung

Während der Dauer des FSJ sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung als eigenständige Mitglieder versichert.

... wie Kindergeld

Für Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht) sowie weitere kinderbezogene Leistungen ist die Ableistung eines FSJ gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung. Sie werden während dieser Zeit gezahlt bzw. gewährt, es sei denn, das Gesamteinkommen des Kindes übersteigt im Kalenderjahr 7.188 € (Stand 01.01.2002).

... wie Kostenerstattung

Die Träger, bei denen die Jugendlichen ihr FSJ ableisten, dürfen nur Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein "angemessenes Taschengeld" zur Verfügung stellen. Dazu kommen die Sozialversicherungsbeiträge. Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können Geldersatzleistungen in Form von Kostenerstattungen gezahlt werden.

... wie Krankheitsfall

Krankenbezüge werden in der Regel bis zur Dauer von sechs Wochen fortgezahlt. Im übrigen gelten die arbeitsrechtlichen bzw. tariflichen Bestimmungen. Die überwiegende Mehrheit der Helferinnen und Helfer bei FSJ sind in Kinderbetreuungseinrichtungen, Altenheimen, Allgemeinen Krankenhäusern oder in der Behindertenpflege eingesetzt. Ein freiwilliger Dienst kann seit dem 01.06.2002 auch im kulturellen Bereich - zum Beispiel in Bibliotheken, Musikinitiativen oder Museen - und in der Jugendarbeit im Sport oder der Denkmalpflege abgeleistet werden.

P
... wie pädagogische Begleitung

Sie umfasst die fachliche Anleitung und individuelle Betreuung durch die Einsatzstelle sowie durch pädagogische Kräfte des Trägers und die Seminararbeit. Die pädagogische Begleitung hat vor allem das Ziel, die Jugendlichen auf ihren Einsatz in einem neuen Erfahrungsraum vorzubereiten, ihnen zu helfen, Eindrücke auszutauschen und Erfahrungen aufzuarbeiten. Der Gesetzgeber schreibt ein Einführungs-, ein Zwischen- und ein Abschlussseminar mit einer Mindestdauer von je fünf Tagen vor. Insgesamt sind während des FSJ 25 Seminartage verpflichtend.

Als besonders wichtige Themen haben sich im FSJ-Bereich ergeben:

  • Erfahrungsaustausch
  • Einführung in die eigene Hilfstätigkeit
  • Problematik von Pflege und Betreuung.

Die Seminarzeit gilt als Arbeitszeit. Die Teilnahme ist Pflicht.

S
... wie Sozialversicherungsbeiträge

Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ werden rechtlich annähernd so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende. Sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die abzuführenden Beiträge werden vom Träger übernommen. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt die Einsatzstelle oder der Träger. Obwohl die für die Versicherungspflicht in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung maßgebliche Geringfügigkeitsgrenze mit dem Taschengeld der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unterschritten werden kann, schreibt der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht vor. Als Berechnungsgrundlage dienen Taschengeld plus Wert der Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung).

... wie Studium

Grundsätzlich darf derjenige, der ein FSJ abgeleistet hat, bei der Bewerbung um einen Studienplatz nicht benachteiligt werden. Ein zu Beginn oder während des FSJ zugewiesener Studienplatz verschafft bei einer erneuten Bewerbung bei oder nach Ende des Dienstes den Vorrang vor allen übrigen Bewerbern bei der Auswahl (dies gilt nur für den selben Studiengang). Die FSJ-Zeit ist bei der Auswahl nach Wartezeit zu berücksichtigen. In einigen Fällen rechnen Universitäten und Hochschulen ihren Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge ihre Dienstzeit als Praktikum an. Näheres dazu ist beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule zu erfragen.

T
... wie Taschengeld

Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die Höchstgrenze beträgt sechs Prozent dieses Betrages. Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2009 5.400,00 € (West) bzw. 4.550,00 € (Ost). In Niedersachsen beträgt die Obergrenze somit zurzeit 324,00 € monatliches Taschengeld.

... wie Teilnahme

Wer sich für die Teilnahme an einem FSJ bewerben möchte, wendet sich schriftlich an einen Träger, der das FSJ durchführt. Dieser wird Ihnen dann einen Bewerbungsbogen mit entsprechendem Info-Material zusenden. Der ausgefüllte Bewerbungsbogen ist mit einer kurzen Darstellung der wesentlichen Beweggründe für die Teilnahme am FSJ an den Träger zurückzusenden. Dieser wird sich dann mit der ausgewählten Bewerberin bzw. dem ausgewählten Bewerber im Hinblick auf ein Bewerbungsgespräch in Verbindung setzen. Die Bewerberauswahl trifft der Träger in eigener Zuständigkeit.

U
... wie Unfallversicherung

Entsprechende Informationen finden Sie in der Rubrik "S" unter dem Begriff Sozialversicherungsbeiträge.

... wie Unterkunft

Entsprechende Informationen finden Sie in der Rubrik "K" unter dem Begriff Kostenerstattung.

... wie Urlaub

Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt vier Wochen (24 Werktage). Beträgt die Dauer des FSJ weniger als 12 Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs reduziert. Im übrigen gelten für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

V
... wie Verpflegung

Entsprechende Informationen finden Sie in der Rubrik "K" unter dem Begriff Kostenerstattung.

W
... wie Waisenrente

Die Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) wird für die Dauer der Teilnahme am FSJ gezahlt.

Z
... wie Ziele

Alle anerkannten Träger bekennen sich zu folgenden Zielen des FSJ:

  • Einüben von verantwortungsvollem, sozialem oder ökologischem Handeln,
  • Entwickeln von Kritik-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
  • Entfaltung der Persönlichkeit,
  • Überprüfen eigener Wertvorstellungen,
  • Abbau von Vorurteilen und Umgang mit Aggressionen,
  • Einblicke in gesellschaftliche, soziale Zusammenhänge,
  • Kennenlernen von sozialen Berufen und
  • Förderung des Engagements im sozialen Bereich.

... wie Zivil- oder Wehrdienst

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben seit dem 01. August 2002 die Möglichkeit, an Stelle des Wehr- oder Zivildienstes ein FSJ zu leisten.

Eine Gruppe von Jugendlichen Bildrechte: © Robert Kneschke - Fotolia.com

© Tomasz Trojanowski - Fotolia.com

FSJ Trägerliste

Hier finden Sie eine Liste der Träger des FSJ einschließlich der landesseitig anerkannten Träger :

  Träger des FSJ in Niedersachsen
(PDF, 0,07 MB)

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