Hilfeplanung für Menschen mit Hörstörungen oder besonders starken Sprachauffälligkeiten
Vorrangige Aufgaben sind Diagnostik und Hilfeplanung für hörgeschädigte oder besonders stark sprachauffällige Kinder. Eine ärztliche Verordnung oder Überweisung ist nicht erforderlich. Dies ist eine gemeinsame Leistung des Landessozialamtes mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und Städte.
für alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen mit Hör- und Sprachstörungen arbeiten. Hier finden Sie auch Dokumentationen zu Veranstaltungen.
Ein Kind, das nicht richtig hört, hat Probleme, seine Muttersprache zu erlernen. Jeder Verdacht auf eine Hörschädigung ist grundsätzlich ernst zu nehmen.
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