Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Die für den Wohnort zuständige Außenstelle stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest.
Bildrechte: © Ilan Amith - Fotolia.comEngelli çocukları olan aileler için haklar ve maddi yardım imkanları üzerine bilgiler. Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern.
Bildrechte: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.Welche Region gehört zu welcher Außenstelle? Finden Sie die zuständige Außenstelle über die Niedersachsenkarte.
Anträge und Merkblätter zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (SGB IX), Landesblindengeld sowie Ratgeber für behinderte Menschen
Bildrechte: © Roslen Mack - Fotolia.comZur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - benötigen Sie einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie stellt den Ausweis aus, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt.
Der bisher auf Papierbasis ausgestellte Schwerbehindertenausweis wird künftig in Plastik gefertigt und dasselbe (kleinere) Format haben wie der neue Personalausweis, der Führerschein oder Bankkarten.
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind u.a. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Landesblindengeld oder Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss.
Bildrechte: © Anne Katrin Figge - Fotolia.comDas Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Zivilblinde erhalten unabhängig vom Lebenalter Landesblindengeld zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen. Die Leistung ist beim zuständigen Sozialamt zu beantragen.
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