Leistungen an Arbeitgeber
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Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen |
Arbeitgeber können für die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze und Plätze zur sonstigen beruflichen Bildung Darlehen oder Zuschüsse erhalten.
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Voraussetzung: |
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Eine angemessene Beteiligung des Arbeitgebers an den Gesamtkosten wird erwartet.
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Behindertengerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen |
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Das Integrationsamt fördert |
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Die Leistungen können bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten in Form eines Darlehens und/oder eines Zuschusses erbracht werden.
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Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen |
Arbeitgeber können Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen erhalten, die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, der nach Art und Schwere seiner Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen ist (§ 72 Abs.1 SGB IX) und deswegen
zur Ausübung der Beschäftigung wegen der Behinderung eine Hilfskraft benötigt
infolge ihrer Behinderung eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen kann
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Integrationsunternehmen |
Integrationsunternehmen beschäftigen schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Wenn Sie mehr über die Gründung eines Integrationsunternehmens wissen wollen, finden Sie in der linken Spalte ein Informationsblatt zum downloaden.
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