Eingliederungshilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe für behinderte Menschen, die deren Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft verbessern soll.
Bildrechte: © LaCatrina - Fotolia.comAm 19.10.2011 fand eine Fachtagung für Mitglieder der Fachausschüsse an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) statt.
Sie finden hier u. a. die hierfür maßgeblichen Vorschriften des sog. Landesrahmenvertrages sowie die verbindlichen Anwendungshinweise zu den Zuordnungsverfahren (HMB-W, Schlichthorst und HMB-T).
Die Niedersächsischen Ausführungsbestimmungen zum SGB XII (Nds. AB SGB XII) enthalten Regeln, nach denen die Sozialämter das SGB XII auslegen. Sie können dadurch Fragen zum SGB XII beantworten.
Bildrechte: Lydia Albersmann - Fotolia.comKinder mit Behinderung, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden zusammen mit Kindern ohne Behinderung integrativ in Kinderkrippen und kleinen Kindertagesstätten betreut.
Bildrechte: © Violetstar - Fotolia.comIn integrativen Gruppen werden mehrere Kinder mit Behinderung im Alter vom 3. Geburtstag bis zur Einschulung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern im Regel-Kindergarten betreut.
Bildrechte: © mapoli-photo - Fotolia.comBei der Einzelintegration wird ein einzelnes Kind mit Behinderung im Alter vom 3. Geburtstag bis zur Einschulung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern im Regel-Kindergarten gefördert.
Bildrechte: © mapoli-photo - Fotolia.comDie Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf der Grundlage eines Gesamtplanes und einer Zielplanung erbracht.
Das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung haben im Februar 2010 auf mehreren Fachtagungen ihre Vorstellungen zur Einführung einer individuellen Zielplanung sowie den Leitfaden zur individuellen Zielplanung.
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