Die Leistungen der Jugendarbeit sind in den §§ 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII - KJHG) verankert. Während § 11 KJHG die allgemeine Leistung der Jugendarbeit umfasst, bezieht sich § 12 in besonderem Maße auf die Förderung von Jugendverbänden.
So heißt es in § 11 KJHG: "Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen".
Seit Jahrzehnten sind Jugendzentren, Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Bildungsveranstaltungen die klassischen Angebote der Jugendarbeit im Rahmen der Jugendhilfe. Zahlreiche Jugendverbände, aber auch die öffentlichen Träger bieten ein umfassendes, nichtkommerzielles Angebot für junge Menschen an und setzen so den Auftrag des KJHG in die Praxis um.
Wir unterstützen die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen.
Wir bearbeiten zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützen Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Aufgabenbereiche und Ansprechpartner:
- Arbeitstagungen Kommunale Jugendarbeit
- Verbandliche Jugendarbeit / Jugendförderungsgesetz
- JULEICA, ehrenamtliches Engagement
- Fanprojekte
- Kooperation Jugendarbeit und (Ganztags)Schule; Bildung
Aufgabenbereiche und Ansprechpartner:
- Grundsatzfragen Kinder- und Jugendarbeit
- Bildung im Kontext von Grundsatzfragen der Jugendarbeit
- Internationale Jugendarbeit
- Investionsprogramm
- Forum Jugendarbeit
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