Das Team 3 ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen. Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen.
Zu den Aufgaben des Teams 3 gehören ferner:
- Schiedsstelle nach § 78 g SGB VIII
- Redensche Stiftung (s. Rubrik "Stiftungen")
- der Arbeitskreis Auslandsprojekte
- der Arbeitskreis U-Haft-Vermeidung
- das Kriseninterventionsteam (KIT)
sowie die Beratung in schwierigen Einzelfällen.
Ansprechpartner für:
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Bettina Peste, Telefon: 0511 / 106-7291
Anette Kuhnert, Telefon: 0511 / 106-7276 - Geschäftsführung Redensche Stiftung:
Bettina Peste, Telefon: 0511 / 106-7291
- den Arbeitskreis Auslandsprojekte:
Geschäftsstelle Ute Weis, Telefon: 04131 / 15-3209 (Außenstelle Lüneburg)
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Mitglieder des Arbeitskreises Auslandspädagogik
(PDF, 56 KB)
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Eckpunkte zur Durchführung von intensivpädagogischen Erziehungshilfen im Ausland
(PDF, 117 KB)
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Arbeitskreis Ausland Selbstverpflichtungserklärung
(PDF, 67 KB)
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Arbeitskreis Ausland Geschäftsordnung
(PDF, 63 KB)
- den Arbeitskreis U-Haft-Vermeidung:
Geschäftsstelle Angelika Stürmer, Telefon: 0511 / 106-7290
- Geschäftsführung Kriseninterventionsteam (Kit)
Brigitte Wagner, Telefon: 0511 / 106-7272
Aktuelle Personalveränderungen in der Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie haben im Team "Hilfen zur Erziehung" zu einer neuen Aufteilung der regionalen Zuständigkeitsbereiche geführt. Aus der Übersicht "Zuständigkeiten im Team 3" können Sie entnehmen, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter seit dem 01. September 2011 für die einzelnen Jugendamtsbezirke und die landesweit tätigen Träger zuständig ist.
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Zuständigkeiten im Team 3
(PDF, 46 KB)
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Hinweise für die Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach §§ 45 ff SGB VIII - Stand 2011
(PDF, 50 KB)
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Merkblatt über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform gem. § 45 i. V. m. § 48a SGB VIII (Stand: 24.01.2012)
(PDF, 45 KB)
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Merkblatt über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gem. § 45 i. V. m. § 48a SGB VIII (Stand: 28.03.2012)
(PDF, 45 KB)
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Orientierungshilfe zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen Hilfen nach § 35a SGB VIII anzubieten.
(PDF, 50 KB)
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Orientierungshilfe für Träger von Einrichtungen, die Leistungsangebote mit freiheitsentziehenden Maßnahmen einrichten wollen
(PDF, 36 KB)
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Anlage zur Orientierungshilfe: Freiheitsentziehende Maßnahmen in einer Jugendhilfeeinrichtung - Rechtliche Grundlagen
(PDF, 29 KB)
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Orientierungshilfe für Träger von Einrichtungen, die Hilfen nach § 19 SGB VIII anbieten
(PDF, 38 KB)
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