Bei Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht (Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) können Sie sich direkt an die zuständigen Teams wenden.
Wenn Sie hier klicken, dann finden Sie eine Auflistung der zuständigen Ansprechpartner(innen).
Niedersachsen Portal