LS-Online, das Schwerbehinderten-Onlineportal der Nds. Landessozialverwaltung. Hier können Sie online einen Schwerbehindertenantrag, Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes und Antrag auf Ausweisverlängerung stellen.
Die für den Wohnort zuständige Außenstelle des Landesamtes stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest. Es erteilt hierüber einen Feststellungsbescheid, in dem der GdB und die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen angegeben werden.
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind u.a. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Landesblindengeld oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluß.
Anträge und Merkblätter zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (SGB IX), Landesblindengeld sowie Ratgeber für behinderte Menschen
Das Integrationsamt fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Integrationsamt berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze.
Das Integrationsamt entscheidet über Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen unter Abwägung der Interessen des schwerbehinderten Menschen und des Arbeitgebers.
Eingliederungshilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe für behinderte Menschen, die deren Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft verbessern soll.
Alle niedersächsischen Schulen müssen jährlich eine Schwerbehindertenanzeige erstellen und an das Landessozialamt in Lüneburg übersenden. Den überarbeiteten Vordruck und weitere Hinweise finden Sie hier
Das Integrationsamt bietet Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Schwerbehindertenvertretungen, Personal- und Betriebsräte sowie für Beauftragte der Arbeitgeber an.
Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, werden im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert. Die dadurch entstehenden Fahrgeldausfälle werden auf Antrag nach einem Prozentsatz erstattet.