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Schwangerschaftskonfliktberatung


Um ungewollt schwangeren Frauen ihr Recht auf qualifizierte Beratung gewährleisten zu können, hat das Land Niedersachsen in den vergangenen Jahren das flächendeckende Netz an Beratungsstellen ausgebaut. Es gibt rund 400 anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft. Dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie obliegt die Anerkennung und Überwachung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie deren finanzielle Förderung.

Eine Schwangerschaft kann die Frau in eine Konfliktsituation bringen. Sie steht dann vor der Entscheidung, ob sie ein (weiteres) Kind bekommen kann oder möchte. Entscheidet sie sich für ein Kind, so hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz aus dem Jahre 1995 regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Frau Hilfe und Unterstützung zur Lösung möglicher Konfliktlagen erhalten kann und sich bei Erwägung eines Schwangerschaftsabbruches nicht strafbar macht.

Hierüber informieren alle staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Der Anspruch auf Beratung umfasst Informationen über

  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,

  • bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben,

  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung,

  • soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen
    sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,

  • die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor oder nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen,

  • die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken,

  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,

  • die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption.

Die Beratungsstellen geben ferner Hilfe und Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind sowie bei der Fortsetzung einer begonnenen Ausbildung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

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Schwangerschaftskonflikt

Weitere Informationen

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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