Niedersachsen klar Logo

Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Merkzeichen 1. Kl


Die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten wird nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG nur Schwerkriegsbeschädigten und Entschädigungsberechtigten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer MdE um wenigstens 70 v. H. zugestanden.

Die Voraussetzungen sind in der Regel als gegeben anzusehen, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabes festgestellt wird, dass der auf den anerkannten Schädigungsfolgen beruhende körperliche Zustand die Unterbringung in der 1. Wagenklasse erfordert.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln