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Behinderung & Ausweis

Schwerbehinderte Menschen: SGB IX

Begriffsdefiniton: Schwerbehinderte Menschen & Gleichgestellte
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Das für den Wohnort zuständige Versorgungsamt stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest.
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Schwerbehinderte Menschen: SGB IX

Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch
Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Das für den Wohnort zuständige Versorgungsamt stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest.
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Schwerbehindertenausweis

Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - benötigen Sie einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Das Versorgungsamt stellt den Ausweis aus, wenn der festgestellte GdB wenigstens 50 beträgt.
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Nachteilsausgleiche

Übersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind u.a. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Landesblindengeld oder Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss.
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Person mit Blindenstock auf einer Stufe Bildrechte: © Karimala - Fotolia.com
© Karimala - Fotolia.com

Landesblindendgeld
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Ab 1. 1. 2004 beträgt der Höchstbetrag für Volljährige monatlich 409 € und für Minderjährige 204,50 €.
Die Leistung ist bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt zu beantragen.
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Download Anträge/Merkblätter SGB IX

Download von Antragsformularen und Merkblätter
Anträge und Merkblätter zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (SGB IX), Landesblindengeld sowie Ratgeber für behinderte Menschen
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Zuständigkeitsbereiche der Versorgungsämter

Zuständigkeitsbereiche der Versorgungsämter
Welche Region gehört zu welchem Versorgungsamt ? Finden Sie das zuständige Versorgungsamt über die Niedersachsenkarte.
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