Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Aufgabe und Grundlagen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe für behinderte Menschen, die deren Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft verbessern soll. Sie erhalten Informationen zu den Aufgaben und Grundlagen der Eingliederungshilfe. mehrNiedersächsische Ausführungsbestimmungen zum SGB XII – Nds. AB SGB XII
Die Niedersächsischen Ausführungsbestimmungen zum SGB XII (Nds. AB SGB XII) enthalten Regeln, nach denen die Sozialämter das SGB XII auslegen. Sie können dadurch Fragen zum SGB XII beantworten. mehrIntegrative Betreuung von Kindern mit Behinderung in Krippen
Kinder mit Behinderung, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden zusammen mit Kindern ohne Behinderung integrativ in Kinderkrippen und kleinen Kindertagesstätten betreut. mehrIntegrative Gruppen in Kindergärten
In integrativen Gruppen werden mehrere Kinder mit Behinderung im Alter vom 3. Geburtstag bis zur Einschulung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern im Regel-Kindergarten betreut. mehrEinzelintegration in Kindergärten
Bei der Einzelintegration wird ein einzelnes Kind mit Behinderung im Alter vom 3. Geburtstag bis zur Einschulung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern im Regel-Kindergarten gefördert. mehrGesamtplan / Zielplanung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf der Grundlage eines Gesamtplanes und einer Zielplanung erbracht. mehrFachtagung "Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt"
Am 19.10.2011 fand eine Fachtagung für Mitglieder der Fachausschüsse an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) statt. mehrDokumentation der Fachtagungen "Gesamtplan / Zielplanung"
Das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung haben im Februar 2010 auf mehreren Fachtagungen ihre Vorstellungen zur Einführung einer individuellen Zielplanung sowie den Leitfaden zur individuellen Zielplanung. mehrBedarf – Feststellung des Bedarfs - Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf
Sie finden hier u. a. die hierfür maßgeblichen Vorschriften des sog. Landesrahmenvertrages sowie die verbindlichen Anwendungshinweise zu den Zuordnungsverfahren (HMB-W, Schlichthorst und HMB-T). mehr© LaCatrina - Fotolia.com