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Integrationsfachdienst

Unterstützung zur Teilhabe hörgeschädigter, schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben


Der Integrationsfachdienst (IFD) nach SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung.

Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt der IFD Perspektiven für die individuelle Situation und erarbeitet Lösungswege.

Der IFD unterstützt schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte, sowie von Behinderung bedrohte Menschen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Der IFD versteht sich als Partner, sowohl der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden.

Der Integrationsfachdienst bietet Unterstützung …

…. für hörgeschädigte, schwerbehinderte Menschen

  • durch psychosoziale Betreuung und Begleitung
  • bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • bei Konflikten mit Kolleginnen und/oder Kollegen oder Vorgesetzten
  • bei Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
  • bei dem beruflichen Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung
  • bei der Durchführung von betriebkichem EIngliederungsmanagment und Prävention
  • bei der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme durch Trainings oder Praktika
  • bei der HInführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • im EInzelfall bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes im Auftrag weiterer Kostenträger

….. für Arbeitgebende

  • bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

  • durch Information über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz

  • durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen

  • bei der Optimierung von Kommunikation auch in Konfliktsituationen

  • bei Leistungsschwankungen und Fehlzeiten

  • bei Störungen des Betriebsfriedens

  • durch Informationen über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Der Integrationsfachdienst arbeitet im Auftrag:

  • des Integrationsamtes des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
  • der Agentur für Arbeit
  • der Rentenversicherung
  • der Berufsgenossenschaft
  • des Jobcenters
  • die optierende Kommune

Ein Team erfahrener Fachkräfte berät Sie:

  • gebärdenkompetent
  • streng vertraulich
  • kostenlos

Eine Beratung ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.

  Bildrechte: LS
Zum Thema weitere Informationen durch die

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

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