Niedersachsen klar Logo

Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Leistungen des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle)


Das Integrationsamt

  • fördert und sichert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • berät schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze.
  • gewährt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber.
  • entscheidet unter Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen über Kündigungsanträge.
Bildrechte: (c) Yvonne_Bogdanski-adobe.stock.com

Integrationsamt: Beratung

Das Integrationsamt und seine Fachdienste beraten und informieren in allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen. mehr
Bildrechte: (c) flipfine - adobe.stock.com

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte und behinderten Menschen gleichgestellte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz gem. § 168 ff SGB IX. mehr
Bildrechte: LS

Integrationsfachdienst

bietet psychosoziale Betreuung für Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung sowie Hilfen für hörgeschädigte Menschen an. mehr
Bildrechte: (c) ErickN - adobe.stock.com

Finanzielle Förderung

Nach den Vorschriften des SGB IX kann das Integrationsamt finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen und an Arbeitgeber erbringen um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu sichern. mehr
Bildrechte: (c) jeff Metzger - adobe.stock.com

Ausgleichsabgabe

Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. mehr
Bildrechte: (c) Zerbor - adobe.stock.com

Schulungs- und Bildungsprogramm 2024 des Integrationsamtes

Wir haben wieder ein gewohnt umfängliches Schulungsangebot für Sie zusammengestellt. mehr
Zum Thema weitere Informationen durch die

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Informationen und Hinweise für Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft, im Beruf und in Einrichtungen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln