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Projekt des Max-Planck-Institus zu Mehr- und Kinderehen in Syrien

Die deutsche Behördenpraxis ist im Rahmen des Flüchtlingszuzugs vermehrt mit Fragestellungen konfrontiert, deren sachgerechte Beantwortung ohne fundierte Informationen über die Rechtslage in den jeweiligen Herkunftsländern kaum möglich erscheint. Dies betrifft zu einem wesentlichen Anteil auch das Rechtssystem in Syrien und hierbei nicht zuletzt das dortige Ehe- und Kindschaftsrecht. Das Max-Planck-Institut (MPI) für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg hat vor diesem Hintergrund eine Forschungsgruppe ins Leben gerufen, deren Aufgabe in der grundlegenden und systematischen Aufarbeitung des geschriebenen und gelebten, staatlichen und faktischen Rechts in Syrien besteht. Hierzu betreibt die Gruppe – soweit möglich – Feldforschung vor Ort, vernetzt sich mit lokalen Akteuren und verfolgt Gerichtsverhandlungen. Zudem greift sie seit Januar 2016 auf die Unterstützung durch nach Deutschland geflüchtete syrische Rechtswissenschaftler und -praktiker zurück. Auf diese Weise soll versucht werden, trotz Auflösung staatlicher Strukturen sowie Rechtspluralismus und -zersplitterung in Syrien diejenigen Fragen verlässlich zu beantworten, welche auch die hiesige Jugendhilfe seit einiger Zeit umtreiben – sei es die Ankerkennungsfähigkeit einer in Syrien religiös geschlossenen Ehe, sei es der Umgang mit minderjährigen Ehegatten, sei es die Rechtswirksamkeit von Dokumenten etwa aus den autonomen Gebieten Syriens.

Perspektivisch verspricht das Projekt somit wesentlichen Nutzen auch für die deutsche Jugendhilfe, soweit sich diese mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus Syrien befasst: „Im Vordergrund der Forschung stehen zunächst das Ehe- und Kindschaftsrecht, um schnellstmöglich und fundiert die vielen Fragen zu Minderjährigen- und Mehrehen aufzufangen. Mittelfristig werden die Forschungsergebnisse zur gegenwärtigen Rechtslage in Syrien auf einer Webseite veröffentlicht, um so deutschen Gerichten und Behörden einen schnellen Zugang zu ermöglichen“ (PD Dr. Nadjma Yassari, LL.M. (SOAS), Leiterin der Forschungseinheit „Das Recht Gottes im Wandel: Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder“ am MPI für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, in: NJW-aktuell 33/2016, Seite 19 – auch alle sonstigen vorstehenden Informationen zur Forschungsgruppe sind diesem Beitrag entnommen). Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des MPI: http://www.mpipriv.de/de/pub/forschung/forschungsgruppen/fg_familien-_und_erbrecht_isla/forschungsgruppe_recht_gottes_.cfm.



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