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Hilfen zur Erziehung

Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen


Informationen zum Betriebserlaubnisverfahren

Aus dem nachfolgenden Anhang „Zuständigkeiten im Team JH3“ können Sie entnehmen, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter für die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Beratung in schwierigen Einzelfällen in den einzelnen Jugendamtsbezirken zuständig ist.

Zuständigkeitsübersicht des Teams JH3 Stand 01.01.2024


Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)

Informationen zur stationären Unterbringung von UMA, zum Betriebserlaubnisverfahren und für Übergangslösungen finden Sie hier:


Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur

„Möglichkeit der temporären „Überbelegung in Wohngruppen der stationären Kinder- und

Jugendhilfe“ vom 31.07.2023


Per Rundschreiben wurde seitens des Nds. Landesjugendamtes am 09.08.2023 die Information über den Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur „Möglichkeit der temporären Überbelegung in Wohngruppen der stationären Kinder- und Jugendhilfe“ vom 31.07.2023, den das Nds. Landesjugendamt für die Erteilung von entsprechenden Genehmigungen zugrunde legt, den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern der Kinder und Jugendhilfe in Niedersachsen zur Kenntnis gegeben.

Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur „Möglichkeit der temporären „Überbelegung in Wohngruppen der stationären Kinder- und Jugendhilfe“ vom 31.07.2023


Es wurde ein Rahmenfragebogen für das im Erlass beschriebene vereinfachte Betriebserlaubnisverfahren entwickelt, welches vom Nds. Landesjugendamt geprüft wird. Eine Überprüfung erfolgt hauptsächlich bzgl. des Personals und der Räumlichkeiten. Kindsbezogene Angaben und das aktuelle Leistungsangebot werden nicht (erneut) überprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dem antragstellenden Träger zeitnah per Email mitgeteilt (ggf. erfolgt auch eine vorherige telefonische Zustimmung).

Rahmenfragebogen für Träger der Kinder- und Jugendhilfe zum Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur „Möglichkeit der temporären „Überbelegung in Wohngruppen der stationären Kinder- und Jugendhilfe“ vom 31.07.2023


A C H T U N G!

Das Masernschutzgesetz trat zum 01.03.2020 in Kraft; die Regelungen betreffen auch die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen! Lesen Sie hier weiter...

Betriebserlaubnisverfahren

Personal

NEU! Hier finden Sie das neue Anzeigeformular für die/den Dual Studierende/n ab 5. Semester

Hinweise zur Weiterqualifizierung von Nichtfachkräften (NFK) / Quereinsteigenden in (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe in Niedersachsen

Meldepflichten nach § 47 SGB VIII

Meldepflichten nach § 38 Abs. 5 SGB VIII

Fachliche Orientierungshilfen für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen

fröhliche Kinder Bildrechte: © Marzanna Syncerz - Fotolia.com

© Marzanna Syncerz - Fotolia.com

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