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Sitzung 17/5 am 13.06.2016

Im Fokus der fünften Sitzung des Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschusses am 13. Juni 2016 standen neben der schulischen Sozialarbeit und der Kinderkommission die Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe infolge der hohen Flüchtlingszahlen.


Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses wurden über den aktuellen Stand zur Umsetzung und Einrichtung einer Kinderkommission unterrichtet. Die Mitglieder sind nun aufgefordert, geeignete Expertinnen und Experten für eine Kinderkommission vorzuschlagen. Auf der nächsten Sitzung werden diese Vorschläge gesichtet. Ziel ist die Einsetzung der Kinderkomission zum anfang des Jahres 2017.

Herr Erbe stellte zudem den Sachstand zur Bestandsáufnahme und der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für ein innovativen und leistungsfähriges Beratungs- und Unterstützungssystem für die Schulen und dem Ausbau der schulischen Sozialarbeit vor. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Kultus- und Sozialministerium, Landesjugendhilfeausschuss und Kommunalen Spitzenverbänden wird nun ein Gesamtkonzept entwickeln. Herr Erbe bezeichnet die anstehenden Planungen ausdrücklich als schulisches Konzept. Das MK setze dabei auf eine starke Zusammenarbeit und Vernetzung mit der Kinder- und Jugendhilfe.


Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses diskutierten auch über die Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe infolge der hohen Flüchtlingszahlen. Es besteht einhellige Meinung, dass das Sozialgesetzbuch VIII genug Flexibilität für Integrationsmaßnahmen ermöglicht. Es wurde die Frage erörtert, ob in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die klassischen Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung gefordert seien oder vielmehr modular gearbeitet werden und die Bereiche Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit mehr einbezogen werden müssten. In den Unterausschüssen wird diese Thematik aufgegriffen und in einem Positionspapier verarbeitet.


Weiterhin wurde in der Sitzung zum Fachkräftebedarf in Niedersachsen debattiert. Nach einer ersten Auseinandersetzung mit dem Thema stellte sich heraus, dass es sich um ein sehr vielschichtiges Thema handelt und die vorliegenden Erhebungen nicht auf die niedersächsische Situation heruntergebrochen werden können. Angesichts der aufgezeigten Komplexität des Themas entschied der Landesjugendhilfeausschuss, den obersten Landesjugendbehörden einen Untersuchungsauftrag zum Fachkräftebedarf in Niedersachsen in der Kinder- und Jugendhilfe vorzuschlagen.


Der Landesjugendhilfeausschuss beschloss zudem Grundsätze für die Erlaubniserteilung von Vormundschaftsvereinen und Vereinspflegschaften gemäß § 54 SGB VIII. Der Fallschlüssel von 1:30 für Vereinspflegschaften und Vereinsvormundschaften wurde festgesetzt. Weitere Informationen können den Tagungsunterlagen auf der rechten Seite entnommen werden.


Ebenfalls erarbeitete der Landesjugendhilfeausschuss eine Stellungnahme zum Erlass „Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) – Übergangslösungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung“, welche dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überleitet wurde.


Die Tagungsunterlagen zur Sitzung können auf der rechten Seite eingesehen werden.


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