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Beratungseinrichtungen für Frauen & Mädchen

Beratungseinrichtungen für Mädchen & Frauen, die von Gewalt betroffen sind

Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines speziellen Beratungsangebotes, das von Beratungsstellen für vergewaltigte und von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen, von Anlauf- und Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen und von Frauennotrufen bereitgestellt wird. Das Beratungsspektrum reicht von akuter Krisenintervention über die Einzelberatung bis zu längerfristigen Gruppenberatungen. Die Angebote sind kostenlos, die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Diese Beratungseinrichtungen werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, durch das Land Niedersachsen gefördert. Diese Richtlinie können Sie rechts unten aufrufen.

Ziel ist die Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Mädchen und Frauen durch Unterstützung und Beratung der Betroffenen sowie durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Es wird grundsätzlich die Gründung sowie der Erhalt und der Ausbau von bestehenden Einrichtungen gefördert.

Gefördert werden alternativ Honorar- und Sachausgaben oder Personalausgaben.

Zuwendungsempfänger können gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

Vom Land Niedersachsen werden zurzeit 47 Beratungseinrichtungen gefördert (siehe Erreichbarkeit der Beratungseinrichtungen auf der rechten Seite).

Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, Postfach 22 80, 21312 Lüneburg.

Ängstliche Frau telefoniert ... Bildrechte: © Yvonne_Bogdanski - Fotolia.com

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Erreichbarkeit der Gewaltberatungseinrichtungen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.

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