Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Lüneburg –
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg - ist zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) für die Landkreise Harburg, Lüneburg und Lüchow-Dannenberg.
Als Vor-Ort-Aufgaben, d. h. landesweit werden in der Außenstelle Lüneburg u. a. folgende Aufgaben bearbeitet:
- Schwerbehindertenanzeige für alle Landesdienststellen in Niedersachsen
- Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr; Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach dem SGB IX
- Zulassung von Trägern für das freiwillige soziale Jahr
Sonstige soziale Förderungen wie z. B.
- Förderung nach dem Nds. Pflegegesetz,
- Frauenförderung,
- Förderung von familienentlastenden Diensten,
- Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der Pflege im ländlichen Raum,
- Förderung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Aids,
- Förderung von Fachstellen für Sucht und Suchtprävention,
- Förderung von interdisziplinären Maßnahmen der Früherkennung und Verlaufsbeobachtungen bei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern.
- Heimaufsicht für die Betreuung von Behinderteneinrichtungen
Weitere soziale Fördermaßnahmen finden Sie über den Punkt "Ansprechpartner" in der Info-Spalte.
- Außerdem werden Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheitsfachberufen erteilt und die Geschäftsstelle für Heilpraktiker und Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie - (zuständig für die Organisation und die Durchführung der Überprüfungen) befindet sich ebenfalls in Lüneburg.
Außenstelle Lüneburg im Gebäude der ehemaligen Bezirksregierung
Außenstellenvertretung:
Herr Heise