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Niedersächsisches Aktionsprogramm "Startklar in die Zukunft"

zuletzt aktualisiert: 16.11.2022

Mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ werden Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie unterstützt. Es können mit den Sondermitteln beispielsweise Ferienfreizeiten und Kinder- und Jugendfeste gefördert, Jugendplätze aufgewertet und aufgebaut sowie die Digitalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit gestärkt werden.

Bitte beachten Sie die jeweiligen hinterlegten Richtlinien und Antragsformulare sowie die Hinweise zu den Anspruchsberechtigten und den Zuständigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch das Nds. Landesjugendamt und durch kooperierende Partner*innen.

Hier finden Sie die Presseinformationen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung:


Folgende Startklar-Richtlinien sind verlängert worden:

  • Kinder- und Jugendfeste in Kommunen

  • Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen

  • Sprach-Camps

  • Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit

  • Wassergewöhnungsangebote/Bewegungscamps

  • Kunst, Kultur und Kreativität

Die Verlängerungen der Richtlinien dienen hauptsächlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Programms, sodass die Antragsstichtage zum 01.09.2022 erhalten bleiben und eine Bindung der Mittel nach wie vor bis zum 31.12.2022 zu erfolgen hat.

Eine Verausgabung der Mittel hat bis zum 30.06.2023 zu erfolgen. Eine Umsetzung von Maßnahmen nach dem 30.06.2023 ist daher nicht möglich.


Ausnahmeregelungen bestehen bei den Jugendplätzen und beim Innovationswettbewerb:

Da es insbesondere bei den Jugendplätzen, z.B. durch derzeit nicht verfügbare Baumaterialien, zu Verzögerungen kommen kann, kann hier abweichend die Verausgabung der Mittel bis Ende 2023 erfolgen.

Sollten Sie bereits einen Bewilligungsbescheid zur Förderung eines Jugendplatzes erhalten haben und eine Verlängerung benötigen, wenden Sie sich bitte an: Startklar@ls.niedersachsen.de.

Da die Ausschreibung des Innovationswettbewerbs noch erfolgt, gilt für die Umsetzung der prämierten Maßnahmen auch der verlängerte Verausgabungszeitraum bis Ende 2023. Weitere Informationen zum Innovationswettbewerb folgen zeitnah.


UPDATE 16.11.2022:

Keine Antragstellung mehr möglich!

Logo "Startklar in die Zukunft - Das Zukunftsprogramm des Landes Niedersachsen" Bildrechte: MS

Maßnahmen im Programm „Startklar in die Zukunft“ für Kinder und Jugendliche:

Über die nachstehende Auflistung der Maßnahmen gelangen Sie direkt zu den Details der entsprechenden Richtlinie, den Antragsunterlagen sowie zu den Ansprechpersonen.

Beantragung im Nds. Landesjugendamt:



Maßnahme:

Kinder- und Jugendfeste in Kommunen


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER

Keine Antragstellung mehr möglich!


Kurzbeschreibung:

Gefördert werden Ausgaben für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von kostenfreien Kinder- und Jugendfesten, Zielgruppe von 6 bis 27 Jahre.


Anspruchsberechtigte:

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zuwendung kann an Gemeinden und Städte sowie öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und gemeinnützige Vereine und Verbände weitergeleitet werden.


Ansprechpersonen:

Nds. Landesjugendamt - Team JH 4

Frau Döring - Telefon: 0511-89701-326

Frau Broxtermann - Telefon: 0511-89701-337

E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de




Maßnahme:

Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER

Keine Antragstellung mehr möglich !


Kurzbeschreibung:

Gefördert werden Ausgaben für die Schaffung und Aufwertung von Jugendplätzen (Treffpunkte für junge Menschen) mit dem Ziel, eine nachhaltige und qualitative Aufenthaltsmöglichkeit für junge Menschen ab 14 Jahre in ihren Quartieren zu schaffen, z. B. Bolzplätze, Skaterparks etc.


Anspruchsberechtigte:

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zuwendung kann an Gemeinden und Städte sowie öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und gemeinnützige Vereine und Verbände weitergeleitet werden.


Ansprechpersonen:

Nds. Landesjugendamt - Team JH 4

Frau Döring - Telefon 0511/89701-326

Frau Broxtermann - Telefon 0511/89701-337

E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de




Maßnahme:

Sprach-Camps


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER

Keine Antragstellung mehr möglich!


Kurzbeschreibung:

Zuwendungen werden gewährt für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von ein- oder mehrtägigen Sprach-Camps mit dem Ziel, die Kompetenzen junger Menschen in der deutschen Sprache zu verbessern.


Anspruchsberechtigte:

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zuwendung kann an Gemeinden und Städte sowie öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und gemeinnützige Vereine und Verbände weitergeleitet werden.


Ansprechpersonen:

Nds. Landesjugendamt - Team JH 4

Frau Döring - Telefon: 0511-89701-326

Frau Broxtermann - Telefon 0511-89701-337

E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de




Maßnahme:

Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit Vereine


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER

Keine Antragstellung mehr möglich!


Kurzbeschreibung:

Die Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie dazugehörige Verbände und Vereine, die Leistungen nach § 11 oder 12 SGB VIII erbringen. Darüber hinaus können Fortbildungen gefördert werden, die die Themen „Chancen und Gefährdung der Digitalisierung“ beinhalten oder Kompetenzen für die praktische Umsetzung der Digitalisierung vermitteln.


Anspruchsberechtigte:

Zuwendungsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie dazugehörige Verbände und Vereine, die Leistungen nach § 11 oder 12 SGB VIII erbringen. Diese müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben und die Maßnahmen in Niedersachsen verwirklicht werden. Ein entsprechender Nachweis ist beizulegen.




Ansprechpersonen

Nds. Landesjugendamt - Team JH 2

Herr Akay - Telefon: 0511-89701-359

Frau Gräwe - Telefon: 0511-89701-353

E-Mail: startklar@ls.niedersachsen.de


Maßnahme:

Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit: Landkreise und Städte mit eigenem Jugendamt


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER

Keine Antragstellung mehr möglich!


Kurzbeschreibung:

Zuwendungen werden gewährt für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Einrichtungen der anerkannten Träger der Jugendarbeit und für Fortbildungen für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit.


Anspruchsberechtigte:

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zuwendung kann an Gemeinden und Städte sowie öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe weitergeleitet werden.


Ansprechpersonen:

Nds. Landesjugendamt - Team JH 4

Frau Döring - Telefon: 0511-89701-326

Frau Fiedeldei - Telefon 0511-89701-337

E-Mail: Startklar@ls.niedersachsen.de



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Maßnahme:

Innovationswettbewerb

Die Hinweise zum Innovationswettbewerb finden Sie hier.

Keine Interessenbekundungen mehr möglich!

Kurzbeschreibung:

Im Rahmen des Innovationswettbewerbs werden Projekte der Jugendarbeit gefördert, die Prozesse der Weiterentwicklung des Handlungsfelds gestalten, kreative Ideen und Visionen für die Zukunft von Jugendarbeit und Gesellschaft nachhaltig entstehen lassen und die Flexibilität der Jugendarbeit in den Fokus rücken.

In den Kategorien

  • „Demokratiebildung“
  • „Mobilität & ländlicher Raum"
  • „Vielfalt“ und
  • „Sonderpreis: Zukunftsvisionen“

werden die jeweils besten Projektideen finanziell im Rahmen einer Zuwendung bei der Umsetzung unterstützt.


Anspruchsberechtigte:

Förderberechtigt sind öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Angebote gemäß §§ 11 u. 12 SGB VIII erbringen. Diese müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben und die Maßnahmen überwiegend in Niedersachsen verwirklicht werden.


Verfahren:

Interessenbekundungen sind per Post bis zum 30.09.2022 einzureichen. Alle Preisträger erhalten nach eingehender Prüfung der Jury eine entsprechende Mitteilung der Bewilligungsbehörde.



Ansprechpersonen:

Nds. Landesjugendamt - Team JH 2

Herr Gelbke - Telefon 0511 89701 339

E-Mail: innovationswettbewerb@ls.niedersachsen.de



Maßnahme:


Unterstützung von Familien


Kurzbeschreibung:

Im Rahmen des Sonderfonds schwächt die Stiftung "Familie in Not" die psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche durch Zuschüsse zur Teilhabe an gemeinschaftlichen Aktivitäten ab.


Anspruchsberechtigte:

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen. Vorrangig werden Alleinerziehende und Familien mit 2 oder mehr kindergeldberechtigten Kindern gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die Unterschreitung festgelegter Einkommensgrenzen.


Ansprechpersonen:

Nds. Landesjugendamt - Team JH 4

Frau Böhnke-Vogt - Telefon: 0511-89701-388

Herr Krafft - Telefon 0511-89701-387

E-Mail: stiftungsbuero@ls.niedersachsen.de


Antragsunterlagen:


Keine Antragstellung mehr möglich!




Maßnahme:

Internationale Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten, eintägige Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER

Keine Antragstellung mehr möglich!


Kurzbeschreibung:

Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen, mit denen für junge Menschen Freizeiterleben in Gemeinschaft geschaffen werden soll. Gefördert werden können Internationale Jugendbegegnungen im In- und Ausland, Kinder- und Jugendfreizeiten, eintägige Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen.


Anspruchsberechtigte:

Zuwendungsempfänger sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie deren Zusammenschlüsse in Niedersachsen.


Ansprechpersonen:

Nds. Landesjugendamt - Team JH 2

Frau Wodicka - Telefon 0511-89701-348

E-Mail: aufholencorona@ls.niedersachsen.de

Telefonische Erreichbarkeit 9.00 Uhr - 15.00 Uhr



Haben Sie Ihre Maßnahme erfolgreich durchgeführt, so finden Sie hier die Formulare für den Verwendungsnachweis:

Vordruck Verwendungsnachweis

Anlage 1 zum Verwendungsnachweis (Darstellung der Einnahmen und Ausgaben)

Ergänzendes Formblatt zum Verwendungsnachweis

Geldbedarfsanforderung

Teilnehmendenliste

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung






Maßnahme:

Wassergewöhnungsangebote


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER


Kooperierende Partner:

Landessportbund Niedersachsen (LSB)


Ansprechpersonen/Ansprechstelle:

Landessportbund Niedersachsen

Telefon: 0511-1268-399 - E-Mail: startklar-in-die-zukunft@lsb-niedersachsen.de


Maßnahme:

Wassergewöhnungsangebote -mobile Angebote in Städten-


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER

Kooperierende Partner:

DLRG Landesverband (LV) Niedersachsen

Landesschwimmverband Niedersachsen


Ansprechpersonen/Ansprechstelle:

DLRG LV Niedersachsen
Theresa Klatt - Telefon 05723-94 63 94 - E-Mail: projekte@niedersachsen.DLRG.de

Landesschwimmverband Niedersachsen:
Dennis Yaghobi - Telefon 0511-26 09 29-13 - E-Mail: dennis.yaghobi@lsn-info.de


Maßnahme:

Bewegungscamps


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER


Kooperierende Partner

Landessportbund Niedersachsen (LSB)


Ansprechpersonen/Ansprechstelle:

Landessportbund Niedersachsen

Telefon: 0511-1268-399 - E-Mail: startklar-in-die-zukunft@lsb-niedersachsen.de


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Maßnahme:

Kunst, Kultur und Kreativität


Richtlinie:

Die Richtlinie finden Sie HIER


Kooperierende Partner

Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung e.V. (LKJ)


Ansprechpersonen/Ansprechstelle:
Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung e.V.

Anna Erichson -Projektleitung-
Leisewitzstr. 37b
30175 Hannover
Telefon 0511-600 605-741 - E-Mail: a.erichson@lkjnds.de


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung
Niedersachsen e.V. (LKJ)

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Maßnahme:

Unterstützung des Ehrenamtes

Die Förderung erfolgt als Ergänzung und in Analogie zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen vom 29.03.2016 i. V. m. dem Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendarbeit und des Jugendsports.


Kurzbeschreibung:

Gefördert werden kann der Ausgleich von Verdienstausfällen für berufstätige ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter der auf Landesebene als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände, die für Zwecke der Jugendarbeit und des Jugendsports von ihrem jeweiligen Arbeitgeber ohne Lohnfortzahlung freigestellt werden.


Anspruchsberechtigte:

Die Antragstellung erfolgt durch die Ehrenamtlichen beim jeweiligen Träger, für den das Engagement erbracht wird. Die weitere Abwicklung erfolgt analog zu den etablierten Verfahren bei den landesweiten Dachorganisationen gem. o.g. Richtlinie.

Zuwendungsempfänger sind die Dachorganisationen, der auf Landesebene als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände:

Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Sportjugend Niedersachsen e.V.
Landesjugendwerk des BfP Niedersachsen
Paritätisches Jugendwerk e.V.

Ansprechperson für allgemeine Fragen:

Nds. Landesjugendamt - Team JH 2

Matthias Gelbke- Telefon: 0511-89701-399

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Maßnahme:

Mitreden, Mitmachen, Mitbestimmen!
Kinder- und Jugendbeteiligung in Niedersachsen

Richtlinie:

Ein Informationsschreiben finden Sie HIER.

Kooperierender Partner:

Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e.V. (LAG OKJA)

Ansprechpersonen/Ansprechstelle:

Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e.V.

Antje Biniek

Telefon: (+49)173 49 71 230 - E-Mail: mitmachen@lag-okja.de

homepage: www.jugendarbeit-niedersachsen.de

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