Niedersachsen klar Logo

Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - benötigen Sie einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Die Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie stellt den Ausweis aus, wenn der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt und die übrigen Voraussetzungen vorliegen.


Der Ausweis

Vorderseite des neuen Schwerbehindertenausweis  
  • dient dem Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und der Höhe des GdB und damit der Wahrnehmung der Rechte u.a. gegenüber dem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt und dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie / Integrationsamt,

  • dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Leistungen (Nachteilsausgleichen), die schwerbehinderten Menschen nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - oder nach anderen Vorschriften zustehen.

Er gilt als Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch von dem Datum an, an dem Ihr Antrag bei der Außenstelle eingegangen ist. Dieses Datum wird in den Ausweis eingetragen.

Im Falle einer rückwirkenden Feststellung wird Ihnen zum entsprechenden Nachweis eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt.


Neues Ausweisformat seit 2013

Der früher auf Papierbasis ausgestellte Schwerbehindertenausweis wird in Niedersachsen seit 2013 in Plastik gefertigt und hat dasselbe (kleinere) Format wie der neue Personalausweis, der Führerschein oder Bankkarten. Er ist damit benutzerfreundlicher. Außerdem enthält er den Nachweis der Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache.
Für Blinde wird die Buchstabenfolge „sch-b-a" in Brailleschrift aufgedruckt, damit diese Menschen ihren neuen Schwerbehindertenausweis besser von anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.

Die vorhandenen Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch weiterhin mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Es sind also nicht alle im Umlauf befindlichen Ausweise in Folge der Neuregelung auszutauschen. Sofern Sie dennoch Ihren alten Schwerbehindertenausweis gegen einen Ausweis im neuen Format umtauschen wollen, können Sie dies schriftlich bei der für Sie zuständigen Außenstelle beantragen. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte ein farbiges Lichtbild bei und notieren Sie auf der Rückseite des Bildes Ihren Namen und Ihr Geschäftszeichen. Ein Faltblatt mit näheren Infos zum neuen Ausweisformat finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Feststellung gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für behinderte Menschen

Neben dem GdB sind vielfach weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Die Außenstelle trifft in dem Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch - stets auch die hierfür erforderlichen Feststellungen.

Werden gesundheitliche Merkmale festgestellt, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen sind, enthält der Ausweis entsprechend eingetragene Merkzeichen.

Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:

G

Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, einer erheblichen Gehbehinderung und einer Geh- und Stehbehinderung.

gesundheitliche Merkmale ... Merkzeichen "G"

aG


Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung

gesundheitliche Merkmale ... Merkzeichen "aG"

H


Feststellung von Hilflosigkeit.

gesundheitliche Merkmale ... Merkzeichen "H"

RF

Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss.

gesundheitliche Merkmale ... Merkzeichen "RF"

B


Berechtigung für eine ständige Begleitung.

gesundheitliche Merkmale ... Merkzeichen "B"

BL

Feststellung von Blindheit
weitere Hinweise zum Landesblindengeld ...
Wenn bei Ihnen "BL" festgestellt wurde und Sie einen Blindenführhund besitzen, können Sie für diesen einen Führhundausweis beantragen.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Blindenführhundausweises.

Weitere interessante Informationen im Zusammenhang mit Blindenführhunden

gesundheitliche Merkmale ... Merkzeichen "Bl"

GL

Feststellung von Gehörlosigkeit
gesundheitliche Merkmale ... Merkzeichen "GL"

TBl


Feststellung von Taubblindheit

gesundheitliche Merkmale ... Merkzeichen "TBl"

1. Kl

Feststellung der tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Klasse mit Fahrausweis der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten (nur für Schwerkriegsbeschädigte und Entschädigungsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer MdE um mindestens 70 v.H.).

gesundheitliche Merkmale ... Merkzeichen "1. Kl."


Wird festgestellt, dass der GdB mindestens 50 beträgt und die Voraussetzungen für die Merkzeichen G und/oder H vorliegen, wird ein Ausweis mit einem orangefarbenem Flächenaufdruck ausgestellt.

Gleiches gilt für den Personenkreis der Gehörlosen ( Merkzeichen Gl ).

Für die Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr wird zu diesem Ausweis ein Beiblatt mit einer Wertmarke benötigt.

Die auf dem Beiblatt befindlichen Wertmarke enthält zur Fälschungssicherheit ein bundeseinheitliches Hologramm.

Weitere Erläuterungen zur Wertmarke


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln