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Hilfe bei der Steuer (Leichter Sprache)

Steuerliche Nachteilsausgleiche (Leichte Sprache)



Einkommen-Steuer


Als Mensch mit Behinderung müssen Sie viel Geld ausgeben.
Weil Sie Hilfs-Mittel brauchen.

Deswegen können Sie
bei der Steuer-Erklärung einen festen Betrag angeben.

Für diesen Betrag brauchen Sie keine Nachweise.

Das schwere Wort dafür ist: Pausch-Betrag.
Das ist leichter für das Finanz-Amt.

Sie können den Pausch-Betrag angeben wenn:

  • Sie haben einen GdB von 20 und mehr.
    GdB ist die Abkürzung für Grad der Behinderung.
    Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
    Der Grad der Behinderung sagt:
    So schwer ist die Behinderung von einer Person.
    Der Grad der Behinderung steht im Schwer-Behinderten-Ausweis.
    Oder der Grad der Behinderung steht im Fest-Stellungs-Bescheid.
    Der Fest-Stellungs-Bescheid ist ein Brief vom Amt.

  • Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen die Buchstaben Bl.
    Das schwere Wort für die Buchstaben ist: Merk-Zeichen

  • Sie haben das Merk-Zeichen H.

  • Sie haben das Merk-Zeichen TBl.


Nachteils-Ausgleiche für behinderte Kinder

Behinderte Kinder bekommen auch einen Pausch-Betrag.
Diesen Pausch-Betrag können die Eltern
für die Steuer-Erklärung angeben.
Die behinderten Kinder müssen 2 Jahre oder älter sein.
Der Pausch-Betrag geht nach dem Grad der Behinderung vom Kind.
Das sind 384 Euro bis 7400 Euro.
Informationen bekommen Sie beim Finanz-Amt.


Benzin-Steuern

Sie bekommen einen Pausch-Betrag für das Benzin-Geld, wenn:

  • Sie haben einen GdB von 80 und mehr

  • Sie haben einen GdB von 70 und mehr und das Merk-Zeichen G

  • Sie haben die Merk-Zeichen aG, Bl, TBl oder H

Dieser Frei-Betrag sorgt dafür, dass Menschen mit einer Behinderung
weniger Steuern auf Ihr Einkommen bezahlen müssen.

Sie können das ganze Benzin-Geld für Ihr Auto bei der Steuer angeben,
wenn:

  • Sie haben einen GdB von 70 und mehr
  • Sie haben einen GdB von 50 oder 60 und das Merk-Zeichen G

Das gilt aber nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit.
Und für Fahrten zwischen 2 Wohnungen.
Die 2 Wohnungen müssen Ihnen gehören.
Fragen Sie beim Finanz-Amt, wie das geht.


Kraftfahrzeug-Steuer-Ermäßigung

Einige Menschen mit Behinderung können die Hälfte von den Steuern
für ihr Auto zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Kraftfahrzeug-Steuer-Ermäßigung.
Sie können die Kraftfahrzeug-Steuer-Ermäßigung haben wenn:

  • Sie haben einen GdB von 50 und das Merk-Zeichen G
    mit Beiblatt ohne Wert-Marke.

  • Sie haben einen GdB von 50 und das Merk-Zeichen Gl
    mit Beiblatt ohne Wert-Marke.

Fragen Sie beim Hauptzoll-Amt, wie das geht.


Das Beiblatt ohne Wert-Marke geben Sie beim Finanz-Amt ab  
Das Beiblatt ohne Wert-Marke geben Sie beim Hauptzoll-Amt ab

Einige Menschen mit Behinderung können manchmal
kostenlos Bus fahren.
Und sie brauchen manchmal auch keine Steuern für das Auto zahlen.
Sie können das wenn:

  • Sie haben das Merk-Zeichen aG.

  • Sie haben das Merk-Zeichen Bl.

  • Sie haben das Merk-Zeichen H.

Fragen Sie beim Hauptzoll-Amt, wie das geht.



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Haftungs-Ausschluss

Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz-Angebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie
keine Nachteils-Ausgleiche einfordern.

Urheberrecht: Angela Tonn & Margarita Heiser
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