Finanzielle Förderung
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
Leistungen für technische Arbeitshilfen |
Den Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln auszustatten ist in der Regel Pflicht des Arbeitgebers. Ist der Arbeitgeber im Einzelfall zur Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln nicht verpflichtet, sind Leistungen des Integrationsamtes möglich.
Nach § 19 der Ausgleichsabgabeverordnung können die Kosten für die Beschaffung technischer Arbeitshilfen, deren Wartung, Instandhaltung und die Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch bis zur vollen Höhe übernommen werden. Gleiches gilt für die Ersatzbeschaffung und die Beschaffung zur Anpassung an die technische Weiterentwicklung.
Fortbildungsmaßnahmen |
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte, die wegen ihrer Behinderung auf spezielle Fortbildungsangebote angewiesen sind.
Ein Bedürfnis für solche Maßnahmen zeigt sich besonders bei hör- und sprachgeschädigten und sehbehinderten Menschen.
Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes ( KfZ-Hilfen ) |
Schwerbehinderte Menschen, die wegen ihrer Behinderung zum Erreichen des Arbeitsplatzes auf ein KfZ angewiesen sind, können Zuschüsse zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, für eine behindertengerechte Zusatzausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis erhalten.
In besonderen Härtefällen können auch Beförderungskosten übernommen werden.
Der Antrag auf Leistungen soll vor Beginn der Maßnahme (Abschluss eines Kaufvertrages, Maßnahmen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis) gestellt werden.
Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen des schwerbehinderten Menschen.
Grundsätzlich gilt jedoch:
KfZ-Hilfen sind nur für Beamte und selbständige schwerbehinderte Menschen möglich.
Alle anderen berufstätigen schwerbehinderten Menschen können diese Leistungen bei den Agenturen für Arbeit bzw. dem Rentenversicherungsträgern beantragen.
Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz |
Zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz können schwerbehinderte Menschen Zinszuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.
Voraussetzungen: |
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Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung |
Leistungen zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum, Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die behinderungsbedingten Bedürfnisse und der Umzug in eine behinderungsgerechte oder in eine erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung können erbracht werden.
Die Leistungen werden als Zuschuss oder Zinszuschuss erbracht.
Voraussetzungen: |
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Grundsätzlich gilt jedoch:
Wohnungs-Hilfen sind nur für Beamte und selbständige schwerbehinderte Menschen möglich.
Alle anderen berufstätigen schwerbehinderten Menschen können diese Leistungen bei den Agenturen für Arbeit bzw. dem Rentenversicherungsträgern beantragen.
Arbeitsassistenz |
Was ist eine Arbeitsassistenz...
Der schwerbehinderte Mensch erhält im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung seines Arbeitsplatzes bei der Ausführung eine tätigkeitsbezogene regelmäßige Unterstützung.
Hierbei handelt es sich insbesondere um Hilfstätigkeiten bei der Erbringung der seitens des schwerbehinderten Menschen arbeitsvertraglich/dienstrechtlich geschuldeten Arbeitsleistung.
Dies könnte sein.... |
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Die Leistung setzt voraus, dass der schwerbehinderte Mensch in der Lage ist, den Kernbereich der arbeitsvertraglich/dienstrechtlich geschuldeten Arbeitsaufgaben selbständig zu erledigen.
Die Organisation und die Anleitung für die Assistenzkraft liegt beim schwerbehinderten Menschen, das heißt, er beauftragt die Arbeitsassistenz selbst.
Der Arbeitgeber muss schriftlich erklären, dass er mit einer betriebsfremden Assistenzkraft einverstanden ist.
Alle genannten Leistungen werden vorrangig von Reha-Trägern erbracht.
Reha-Träger sind... |
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Keine Leistungen des Integrationsamtes für ...
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medizinische Maßnahmen
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Urlaubsmaßnahmen
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Freizeitmaßnahmen
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen