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Schwerbehindertenanzeige durch niedersächsische Dienststellen

Alle Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung haben eine Anzeige nach

§ 163 Abs. 2 SGB IX zu erstellen (Gem. RdErl. d. MI u. d. übr. obersten Landesbehörden v. 28.09.2016).

Für die Anzeige ist gemäß § 163 Abs. 6 SGB IX das elektronische Verfahren IW-Elan oder sind die amtlichen Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden.

Unter „Informationen und Erklärungen zur Schwerbehindertenanzeige“ in der rechten Infospalte finden Sie Arbeitshilfen zur Erstellung der Anzeige, z.B. Berechnung der Arbeitsplätze, anrechnungsfähige Personen, Dauer der Anrechnung und über die Anrechnung von abgewickelten Aufträgen von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen.

Die Anzeige ist bis zum 31.01. eines jeden Jahres unaufgefordert einfach in schriftlicher Form (Rechnungen von anerkannten Werkstätten sind zweifach beizufügen) an folgende Adresse zu senden:

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

- Außenstelle Lüneburg-

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Wichtig! Die Anzeige darf nicht doppelseitig gedruckt werden!

Außerdem darf die Anzeige nicht selbst an die Agentur für Arbeit gesendet werden, auch nicht auf dem elektronischen Weg.

Ansprechpartnerinnen beim Landessozialamt sind

Frau Nagel - Tel: 04131-153287

Frau Pape - Tel: 04131-153225


Hand mit Stift Bildrechte: © Dmitry Ersler - Fotolia.com

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