Vorrangige Aufgaben sind Diagnostik und Hilfeplanung für hör-, seh- und besonders stark sprachauffällige Kinder. Eine ärztliche Verordnung oder Überweisung ist nicht erforderlich. Dies ist eine gemeinsame Leistung des Landessozialamtes mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und Städte. mehr
für alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen mit Hör-, Sprach- und Sehstörungen arbeiten. Hier finden Sie auch Dokumentationen zu Veranstaltungen. mehr
Ein Kind, das nicht richtig hört, hat Probleme, seine Muttersprache zu erlernen. Ein Kind, das nicht richtig sieht, trägt eine erhebliches Risiko für die gesamte Entwicklung in sich. Jeder Verdacht auf eine Hör- oder Sehschädigung ist grundsätzlich ernst zu nehmen. mehr