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Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland

Waren Sie zuletzt in Niedersachsen mit einer in der Rubrik Gesundheitsfachberufe aufgeführten Aus- oder Weiterbildung berufstätig und möchten Sie künftig im Ausland arbeiten, so erkundigen Sie sich bitte zunächst in Ihrem jeweiligen „Zielstaat“ nach den dort erforderlichen Dokumenten.

Sollte in Ihrem „Zielstaat“ ein „Certificate of current professional status“ erforderlich sein, so werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einen schriftlichen Antrag. Bitte nutzen Sie den auf dieser Seite bereitgestellten Antragsvordruck.

  • Eine Kopie Ihres Personalausweises.

  • Eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes ungeeignet sind (die Bescheinigung muss den vorgenannten Wortlaut enthalten). Sie bekommen von uns nach Antragseingang einen entsprechenden Vordruck zugeschickt. Die Bescheinigung ist uns im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.

  • Ein erweitertes Führungszeugnis der Belegart „OE“, das beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist und von dort direkt an uns übermittelt wird. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein. Sie bekommen von uns nach Antragseingang ein entsprechendes Antragsformular zugeschickt. (Antragsformular bitte vorher vollständig ausfüllen) Alternativ bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Beantragung online beim Bundesamt für Justiz.

  • Sollte Ihre Berufsurkunde nicht durch das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ausgestellt worden sein: eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Berufsurkunde und Ihres Abschlusszeugnisses.

Sollte Ihr „Zielstaat“ einen von uns ausgefüllten Vordruck (z.B. Request for Verification oder Request for Validation of Regestration / Licence For Visa Screen) verlangen (z.B. Australien, USA), so lassen Sie uns diesen bitte zusätzlich zu den o. a. Unterlagen zukommen.

Alternativ gibt es auch noch die Möglichkeit einer Konformitätsbescheinigung. Sollten Sie in Niedersachsen eine Ausbildung in der Krankenpflege oder zur Hebamme abgeschlossen haben, können Sie eine Konformitätsbescheinigung beantragen. Durch diese wird Ihnen bestätigt, dass Sie eine Ausbildung abgeschlossen haben, die der Richtlinie des Rates vom 07.09.2002 (2005/36/EG) entspricht und Ihr Ausbildungsnachweis dem in Anhang V der Richtlinie aufgeführten Nachweis gleichsteht. Dazu nutzen Sie bitte ebenfalls den bereitgestellten Antragsvordruck und fügen diesem eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Sollte Ihre Berufsurkunde nicht durch das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ausgestellt worden sein, sind zusätzlich eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Berufsurkunde und Ihres Abschlusszeugnisses vorzulegen.


Die Gebühr für eine Bescheinigung fürs Ausland beträgt laut Gebührenordnung einheitlich 53,00 Euro. Sollten Sie bereits im Ausland wohnen, müssen Sie diese Gebühr im Voraus entrichten. Bitte erkundigen Sie sich dann im Einzelfall nach unserer internationalen Bankverbindung und der Angabe des Verwendungszweckes. Bitte überweisen Sie kein Geld ohne Aufforderung.


Sie können uns wie folgt erreichen:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Sofern bekannt, geben Sie bitte immer unser vollständiges Geschäftszeichen an.

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 04131 – 15 – 0

Mo bis Fr. 10 – 11 Uhr und

Di und Do 14 – 15 Uhr (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen)

Per E-Mail erreichen Sie uns unter der Adresse 4SL3@ls.niedersachsen.de


Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 hat das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung erneuert.


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