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Ersatzdokumente


Haben Sie in Niedersachsen eine unter der Rubrik Gesundheitsfachberufe aufgeführte Aus- oder Weiterbildung absolviert und ist Ihnen die erteilte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Berufsurkunde) unwiederbringlich verloren gegangen, können Sie bei uns einen Ersatzausweis beantragen.

Haben Sie das Zeugnis Ihrer Ausbildung verloren, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung


Für die Beantragung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Einen schriftlichen Antrag. Bitte nutzen Sie den auf dieser Seite bereitgestellten Antragsvordruck.
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises.
  • Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des im Antrag benannten Gesundheitsfachberufes geeignet sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie bekommen von uns nach Antragseingang einen entsprechenden Vordruck zugeschickt. Die Bescheinigung ist uns im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis der Belegart „OE“, das beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist und von dort an uns übermittelt wird. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie bekommen von uns nach Antragseingang ein entsprechendes Antragsformular zugeschickt. (Antragsformular bitte vorher vollständig ausfüllen) Ggf. kommt auch eine Beantragung online beim Bundesamt für Justiz in Frage.
  • Soweit vorhanden: Kopie Ihres Abschlusszeugnisses bzw. Ihrer Berufsurkunde.

Die Gebühr für einen Ersatzausweis beträgt laut Gebührenordnung einheitlich 80,00 Euro. Sollten Sie im Ausland wohnen, müssen Sie diese Gebühr im Voraus entrichten. Bitte erkundigen Sie sich dann im Einzelfall nach unserer internationalen Bankverbindung und der Angabe des Verwendungszweckes.



Sie können uns wie folgt erreichen:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg

Sofern bekannt, geben Sie bitte immer unser vollständiges Geschäftszeichen an.

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 04131 – 15 – 0

Mo bis Fr. 10 – 11 Uhr und

Di und Do 14 – 15 Uhr (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen)

Per E-Mail erreichen Sie uns unter der Adresse 4SL3@ls.niedersachsen.de


Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zum 25.05.2018 hat das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie seine Datenschutzerklärung erneuert.


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Formular für die Beantragung eines Ersatzdokumentes

  Antragsvordruck

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