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Förderschwerpunkte

Migration und Teilhabe


Das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) ist für Aufgaben der „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte" aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen Sozialministeriums als Bewilligungsbehörde für Förderungen zuständig.

Die Förderschwerpunkte liegen dabei in folgenden Bereichen:


Förderung von Maßnahmen, die der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen sollen.

(Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt)

Förderung der Migrationsberatung.

(Richtlinie Migrationsberatung)

Förderung von kommunalen Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe.

(Richtlinie Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe)
Die Richtlinien, Antragsvordrucke und Formulare sowie Ihre Ansprechpersonen finden Sie unter den jeweiligen Fachaufgaben.
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